Wo Sie der Chef noch persönlich berät

Was Sie von uns bekommen

Dem Finanzamt, was dem Finanzamt gebührt

Sie füllen nicht gern Steuererklärungen aus? Das können wir verstehen. Darum erhalten Sie von uns alle Steuererklärungen, die Sie einreichen müssen. Von Alkopop- bis Zweitwohnsitzsteuer. 




Ihre Buchhaltung in guten Händen

Jeder Unternehmer muss steuerliche Aufzeichnungen führen. Und Ihre Unterlagen sind bei uns in guten Händen. Egal ob Finanz- oder Lohnbuchhaltung. Buchen Sie selbst, übermitteln Belege elektronisch oder kommen persönlich vorbei.

Zeit ist Geld

Als Steuerpflichtiger müssen Sie jede erdenkliche Frist im Auge behalten: Erklärungsfristen, Meldefristen, Zahlungsfristen, Rechtsbehelfsfristen und manchmal sogar Fristen, um anderen eine Frist zu setzen. Überblick verloren? Kein Problem. Das haben wir für Sie im Griff. Wir arbeiten zuverlässig und pünktlich, damit Sie nichts versäumen.

Auf Nummer Sicher gehen

Neue Geschäftsbeziehung? Lassen Sie sich von Profis beraten. Denn Verträge schließt man ja nicht für die "guten Zeiten", sondern für die weniger guten. Da sollte auch steuerlich nichts schief gehen.

Veränderung geplant?

Lieber Gesellschaft oder stiller Teilhaber? Fabrikationsstätte in Polen oder Tschechien? Firmenwagen oder Privatauto? Mit der richtigen Idee können Sie viel verändern. Die passenden Überlegungen bekommen Sie von uns.



Unser Steckenpferd: die Landwirtschaft

Sie suchen einen Steuerberater, der Ihnen auch noch folgen kann, wenn es um Besatzstärke, Lagergetreide und Maigeld geht? Dann sind Sie hier richtig!

Über 30 Jahre Berufserfahrung in landwirtschaftlichen Betrieben und bei deren Beratung sprechen für sich. Natürlich übernehmen wir auch die Erstellung des BMELV-Jahresabschlusses.

Keine Einigung mit dem Finanzamt? Dann gehen wir für Sie vor Gericht.

Unsere jahrzehntelange Erfahrung lässt uns hervorragend mit der Finanzverwaltung verhandeln. Doch nicht immer kann man sich einigen. Dann schrecken wir nicht davor zurück, den Streit für Sie vor Gericht auszutragen. Eine Auswahl der von uns betreuten Verfahren:

  • Zivilrechtliche Durchsetzung der einkommensteuerlichen Zusammenveranlagung
    AG Eisenhüttenstadt, Beschluss vom 15. April 2019, Az. 3 F 53/18
  • Schadenersatz wegen Barzahlung
    AG Eisenhüttenstadt, Urteil vom 8. März 2021, Az. 5 C 65/20
  • Umsatzsteuerbefreiung für Fahrlehrer und Fahrschulen
    FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2015, Az. 5 V 5144/15
    Sächsisches FG, Beschluss vom 14, April 2016, Az. 1 V 167/16
    FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2017, Az. 1 V 3464/16
    FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Oktober 2017, Az. 5 K 5035/16
  • Exportabwicklung in der Kfz-Branche
    BFH, Beschluss vom 20. Dezember 2017, Az. XI B 78/17
    FG Nürnberg, Beschluss vom 12. April 2018, Az. 2 V 1572/17
    FG Nürnberg, Beschluss vom 4. Dezember 2018, Az. 2 K 1611/18
  • Einkommensteuerbefreiung der Kinder- und Jugendhilfe
    FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Januar 2018, Az. 9 K 9105/16
    BFH, Beschluss vom 28. August 2018, Az. VIII B 66/18
    BFH, Urteil vom 14. Juli 2020, Az. VIII R 27/18
  • Umsatzsteuerbefreiung für Personalvermittler
    FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2018, Az. 2 K 2140/18
    BFH, Beschluss vom 31. Juli 2019, Az. XI B 15/19
  • Streitwert im AdV-Verfahren
    BFH, Beschluss vom 24. September 2019, Az. XI S 11/19
  • Anforderungen an die Aussetzung von Gerichtsverfahren
    BFH, Beschluss vom 27. November 2018, Az. V B 138/17
  • Verfassungsmäßigkeit des AO-Zinssatzes
    FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2015, Az. 11 V 11211/15

Umsatzsteuerberatung für Berater

Das Steuerrecht ist viel zu komplex, um sich in allen Detailfragen auszukennen. Wir haben uns auf die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer spezialisiert. Unsere Expertise steht dabei auch für Beraterkollegen aus Steuerberater- und Anwaltschaft zur Verfügung. Über 600 für Kollegen begutachtete Fälle sprechen für sich. Auf Wunsch erstellen wir unsere Zweitmeinung auch ohne Kenntnisnahme der Mandanten. Dabei beschränken wir uns auf die Lösung der Umsatzsteuerprobleme; an der Übernahme des Mandats sind wir nicht interessiert. Das sichern wir gern auch schriftlich zu.


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

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